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AGB

1. Allgemein
Für unsere Dienstleistungen gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen. Anders lautende Vereinbarungen oder Bedingungen werden nur anerkannt, wenn wir diesen schriftlich zustimmen.

2. Preise
Unsere Preise werden in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen und gelten für Lieferungen ab Werk ohne eventuelle Transport- oder Verpackungskosten. Die Preise entsprechen dem benötigten Zeitaufwand der für die erbrachte Leistung entstanden ist.

3. Angebote
Unsere Angebote sind Festpreise, sofern sich die allgemeinen Kostenfaktoren wie Löhne, und Materialpreise bis zur Auftragserteilung nicht wesentlich verändern. Ein wesentlicher Kostenfaktor ist das im Angebot beschriebene Materialaufmaß. Sollte dies wesentlich überschritten werden, sind wir berechtigt, den Mehraufwand zusätzlich zu berechnen. Auftragsbestätigungen werden von uns nur nach ausdrücklichem Wunsch erstellt. Sollte sich nach Auftragseingang herausstellen, dass die bei Angebotsabgabe zur Verfügung stehenden Unterlagen wie Zeichnungen und Angaben unvollständig oder ungenau waren, behalten wir uns das Recht vor, entweder neu zu Kalkulieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Kalkulationsgrundlagen sind immer die zur Verfügung gestellten Unterlagen.

4. Lieferzeit
Die von uns in Angeboten genannten Lieferzeiten sind nach bestem Ermessen festgesetzt, jedoch nur als annähernd zu betrachten und in keiner Weise bindend. Eventuelle Überziehungen werden mit dem Kunden abgeklärt, berechtigen diesen jedoch nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Dabei spielt es keine Rolle ob die Gründe für den Verzug bei uns oder einem unserer Lieferanten eintritt.

5. Ausführung
Die Ausführung der bestellten Ware oder Dienstleistung ist handelsüblich. Die vorgeschriebenen Maße werden soweit eingehalten, wie es der durch die Fabrikation gebotene Spielraum zulässt, unter Berücksichtigung der in der Branche üblichen Toleranzen. Besondere Anforderungen (Oberflächengüte, Rundlauf, Toleranzänderungen usw.) müssen unbedingt schriftlich auf Zeichnungen oder Begleitschreiben vermerkt sein.

6. Werkzeuge
Sofern für die Bearbeitung Sonderwerkzeuge wie Dorne oder Aufnahmen erforderlich sein, können wir diese Werkzeugkosten gesondert berechnen.

7. Schutzrechte
Für etwaige Verletzungen uns nicht bekannter Schutzrechte Dritter übernehmen wir keine Verantwortung. Hierfür haftet der Besteller.

8. Höhere Gewalt
Bei Betriebsstörungen jeder Art und in den Fällen höherer Gewalt sind wir von der Einhaltung etwaig zugesagter Lieferfristen und von der Verpflichtung zur vollständigen Lieferung entbunden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob diese Umstände bei uns oder unseren Lieferanten eintreten.

9. Mehr- oder Minderlieferungen
Die genaue Einhaltung der bestellten Stückzahlen ist nicht immer möglich. Diese Mehr- oder Minderlieferungen können bei Normteilen bis zu 10%, bei Sonderanfertigungen bis zu 20% betragen.

10. Verpackung
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht wieder zurückgenommen.

11. Lieferung
Alle Lieferungen erfolgen ab Werk, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers sofern nichts anderes vereinbart wurde.

12. Versand
Sofern vom Besteller keine besonderen Weisungen ergehen, wird von uns nach bestem Ermessen die günstigste versicherte Versandart gewählt. Die Versandkosten werden separat auf der Rechnung ausgewiesen.

13. Berechnung
Maßgebend für die Berechnung ist der Tag an dem die erbrachte Leistung vollständig abgeschlossen ist. Selbst wenn durch irgendwelche Umstände die Abholung, der Versand oder die Lieferung nicht erfolgen können.

14. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum netto zahlbar sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten schriftlich festgelegt wurden. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, bis zum Tage des Zahlungseinganges die üblichen Zinsen und Kosten zu berechnen.

15. Mängelrügen
Beanstandungen, die Stückzahlen, Gewichte, Ausführungen und Güte der geleisteten Dienstleistung betreffen, können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht wird. An bereits weiter bearbeiteter Ware ist eine Beanstandung nicht möglich. Bei begründeter Beanstandung behalten wir uns vor, die Waren wenn möglich kostenfrei nachzuarbeiten oder eine Gutschrift in Höhe der von uns berechneten Leistung zu erstellen. Weitere Schadenersatzansprüche, insbesondere von Dritten, lehnen wir ab. Wir haften bei Fertigungsfehlern nur bis zur Höhe unseres Fertigungsaufwandes, keinesfalls für darüber hinaus entstehende Schäden wie z.B. die komplette Neuanfertigung.

16. Eigentumsvorbehalt
– Bei Dienstleistungstätigkeiten an vom Kunden angelieferten Waren machen wir darauf Aufmerksam, dass durch unsere erbrachte Leistung ein Miteigentum an der Ware entstanden ist. Wir sind somit Miteigentümer im Verhältnis des Wertes der neu geschaffenen Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen. – Neu angefertigte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich welcher Art, unser Eigentum. Der Abnehmer darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware oder die aus dieser hergestellten Sache weder zur Sicherheit übereignen noch verpfänden. Er ist jedoch berechtigt diese im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die durch Veräußerung erlangten Forderungen gegen seine Kunden, tritt uns der Abnehmer schon jetzt zur Sicherung bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen ab.

17. Zahlungsunfähigkeit
Bei Lieferungen an Abnehmer, über deren Zahlungsfähigkeit wir nicht ausreichend informiert sind, bzw. bei Vorliegen von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Abnehmers nach Vertragsabschluss beeinträchtigen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Verzugs des Abnehmers mit einer Forderung sind wir zudem berechtigt, die Lieferungen aus sämtlichen Verträgen bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen zurückzuhalten. Dieses Zurückbehaltungsrecht kann durch eine selbstschuldnerische und unbefristete Bankbürgschaft in Höhe sämtlicher ausstehender Forderungen vermieden werden.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Roßtal. Der Gerichtsstand ist für beide Teile das Amtsgericht Fürth. Bei Lieferungen ins Ausland gilt dieser Gerichtsstand und somit die Anwendung des Deutschen Rechts.

19. Druck- und Schreibfehler
Nachweisliche Druck- oder Schreibfehler entbinden uns von evtl. eingegangenen Verpflichtungen, auch dann, wenn sich diese erst später herausstellen.

Diese Geschäftsbedingungen wurden am 09.03.2010 erstellt und heben unsere bisherigen Bedingungen auf.